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   BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90   

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https://dejure.org/1990,8100
BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90 (https://dejure.org/1990,8100)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1990 - 5 AZR 220/90 (https://dejure.org/1990,8100)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1990 - 5 AZR 220/90 (https://dejure.org/1990,8100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Änderungsvertrag bei Fortbestand des ursprünglich begründeten Arbeitsverhältnisses - Eintritt der Tarifbindung der Parteien eines Arbeitsverhältnisses erst zu einem Zeitpunkt nach Abschluss des Arbeitsvertrages - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.11.1958 - 2 AZR 9/58

    Verfallklausel - Tarifvertrag - Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze - Wille

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90
    Das hat der Zweite Senat bereits in seiner Entscheidung vom 27. November 1958 (BAGE 7, 81, 84 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung, zu I der Gründe) klargestellt und dazu ausgeführt, die Unterwerfung eines schon entstandenen Anspruchs unter die Verfallklausel eines erst von einem späteren Zeitpunkt ab geltenden Tarifvertrages bedeute eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Anspruchs; denn der bisher zeitlich nicht beschränkte und von einem gewissen Zeitpunkt ab lediglich mit der Verjährungseinrede behaftete Anspruch würde zeitlich begrenzt und nach einer mehr oder weniger kurzen Zeit untergehen.

    Ob die Tarifvertragsparteien aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit zu einem derartigen Eingriff befugt wären, braucht der Senat nicht abschließend zu erörtern (ebenso wie BAGE 7, 81, 84 = AP, a.a.O.).

    Dabei wird aber nicht berücksichtigt, daß die zunächst geforderte Nachfrist einem obiter dictum zuzurechnen ist und daß der Zweite Senat eine verbindliche Antwort zu der hier gestellten Frage bereits im Urteil vom 27. November 1958 (BAGE 7, 81 = AP, a.a.O.) gegeben hat.

    Auch sie berücksichtigen die Ausführungen des Zweiten Senats im späteren Urteil (BAGE 7, 81 = AP, a.a.O.) nicht.

  • BAG, 30.10.1962 - 3 AZR 405/61

    Kollektivrechtliche Ordnung - Arbeitsbedingungen - Kollektiv generelle Regelung -

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90
    Rechtsbefristung ist materielle Rechtsbeschränkung und gehört, weil sie das Recht materiell schwächt, zur inhaltlichen Gestaltung selbst (so zutreffend Herschel, Anm. zum BAG Urteil vom 30. Oktober 1962 - 3 AZR 405/61 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip).

    Im Urteil vom 30. Oktober 1962 (- 3 AZR 405/61 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip) hat der Dritte Senat den Standpunkt eingenommen, eine neue kollektivrechtliche Ordnung könne vorschreiben, daß auch solche Rechte, die der Arbeitnehmer auf der Grundlage einer bisherigen kollektiven Regelung erworben habe, innerhalb einer Ausschlußfrist geltend gemacht werden müssen.

  • BAG, 24.04.1958 - 2 AZR 37/56

    Überstundenvergütung - Niedersächsisches Jugendarbeitsschutzgesetz - Regelmäßige

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90
    Soweit der Zweite Senat in einer früheren Entscheidung vom 24. April 1958 (BAGE 5, 279, 285 = AP Nr. 1 zu § 16 JugSchG Niedersachsen) die Auffassung geäußert hat, das Eingreifen einer tariflichen Verfallklausel in bereits früher entstandene Ansprüche komme nicht in Betracht, ohne daß den erst später Tarifgebundenen noch eine angemessene Nachfrist zur Geltendmachung ihrer Ansprüche einzuräumen sei, handelt es sich bei diesen Ausführungen ersichtlich um ein obiter dictum.

    Auch Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius (TVG, 2. Aufl., § 4 RZ 230) lehnen eine "angemessene" Nachfrist ab, übersehen aber, daß es sich in der von ihnen zitierten Entscheidung (BAGE 5, 279 = AP, a.a.O.) um ein obiter dictum handelt und wollen die Ausschlußklausel frühestens mit Beginn der Tarifbindung eintreten lassen.

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90
    Das hat der Senat in der Parallelentscheidung vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) näher ausgeführt.
  • BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70

    Provisionsbasis - Verdienstausfall - Autoverkäufer - Organisationszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90
    Im Urteil vom 12. März 1971 (BAGE 23, 248 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin) hat es der Dritte Senat für zulässig gehalten, daß, falls die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung einschlägiger Tarifverträge vereinbaren, für den vertragsschließenden nichtorganisierten Arbeitnehmer tarifliche Ausschlußfristen ebenso wie für die kraft Verbandszugehörigkeit tarifgebundenen Arbeitnehmer gelten und daß die vereinbarten tariflichen Ausschlußfristen auch Ansprüche aus einem Gesetz erfassen.
  • BAG, 23.12.1957 - 1 AZR 565/56

    Mehrarbeit - Ansprüche auf Bezahlung - Möglichkeit der Verwirkung - Nachträgliche

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90
    Die Ansprüche der Klägerin sind auch nicht gemäß § 242 BGB wegen unzulässiger Rechtsausübung verwirkt (vgl. hierzu nur BAG Urteil vom 23. Dezember 1957 - 1 AZR 565/56 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90
    Das Landesarbeitsgericht ist ersichtlich von den Erwägungen des Senats im Teil-Urteil vom 25. Januar 1989 (5 AZR 161/88 - AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ausgegangen und hat sodann unterstellt, die von der Klägerin erhobenen Ansprüche seien gerechtfertigt.
  • BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90
    Nicht vergleichbar ist der Fall der Klägerin dem Fall, in dem ein vollzeitbeschäftigter Beamter oder Angestellter nebenberuflich tätig wird (vgl. insoweit die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung des Senats vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 -).
  • BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Vergütung

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 90/91

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft im

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigten Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außerdem die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 -, sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
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